Einschluss Klassen A1, A2 und AM
Gültig für Krafträder mit Hubraum über 50 ccm oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von über 45 Km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 kW, Leistung über 15 kW.
Alter
- 20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A",
- 21 Jahre für Trikes,
- 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.
Sonstige Regelungen bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.