Gültig für einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -, mit maximal 25 Km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit. Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.
Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.
Alter ab 15 Jahren.
Sonstige Regelungen kein Einschluss anderer Klassen.