Vorbesitz Klasse C1
Einschluss BE sowie D1E, sofern Vorbesitz Klasse D1
Gültig für die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm zG (zulässige Gesamtmasse). Die zG der Kombination darf maximal 12.000 Kilogramm betragen.
Alter 18 Jahre.
Sonstige Regelungen Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig. Wegfall der Bestimmmung "zG Anhänger maximal Leermasse des Zugfahrzeugs".