Gültig für land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen mit maximal 40 Km/h bbH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit). Mit Anhängern ist höchstens 25 Km/h erlaubt.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge (auch mit Anhänger) dürfen eine bbH von höchstens 25 Km/h haben.
Alter 16 Jahre.