Gültig für land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen (auch mit Anhänger) mit maximal 60 Km/h bbH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit). Wenn der Fahrer unter 18 Jahren ist, beträgt die bbH maximal 40 Km/h.
Bei land- und forstwirtschaftlich genutzten selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (auch mit Anhänger) gilt eine bbH von maximal 40 Km/h.
Alter 16 Jahre.